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Götter, Schleweit & Partner Steuerberater

Entsendung/Expatriates

Entsendung von Mitarbeitern (Expatriates)

  • Langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen
  • bei der Entsendung von Mitarbeitern
  • und bei Aufnahme von entsandten Mitarbeitern.
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen.
  • Kommunikation mit den Expatriates auch in englischer Sprache.
  • Spezielle Steuerplanungen und individuelle Betreuung für Führungskräfte

Unsere internationale Erfahrung:

Unser International Partner Klaus A. Schleweit berät seit vielen Jahren Unternehmen und Expatriates auf diesem Gebiet. Er war langjährig bei einer großen internationalen Beratungsgesellschaft auf diesem Sektor beratend tätig. Er war selbst mehrere Jahre als Expatriate im Ausland und ist mit den speziellen Fragestellungen aus erster Hand vertraut.

Unsere Steuerberatungskosten im Wettbewerb:

Da wir nicht die beträchtlichen Overheadkosten großer internationaler Beratungsgesellschaften haben, können wir unsere Gebühren günstiger kalkulieren.

Ihre Ausgangssituation:

Sie sind ein international tätiges Unternehmen. Sie beschäftigen Mitarbeiter, die vorübergehend ins Ausland entsandt werden oder die von verbundenen Unternehmen aus dem Ausland zu Ihrem Unternehmen delegiert werden. Sie möchten Risiken, die dem Unternehmen bei einer späteren Steuer- oder Sozialversicherungsprüfung drohen, identifizieren und vermeiden. Dies schließt auch den Bereich der Unternehmenssteuern ein.

Ihre Ziele:

Der entsandte Mitarbeiter soll netto nicht schlechter gestellt sein, als wenn er im Heimatland bleibt. Dabei sollen die Personalkosten insgesamt möglichst gering ausfallen. Alle Personalkosten sollen (im In- bzw. Ausland) als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Erhaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status des Expatriate in seinem Heimatland.

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