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Vermietungsverluste bei Sanierung der leerstehenden Wohnung mit anschließender Selbstnutzung?
Wer nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in seine sanierte eigene Wohnung einzieht, gefährdet den Werbungskostenabzug der Sanierungsmaßnahmen. Das Finanzgericht Hamburg entschied mit rechtskräftigem Urteil vom 11.04.2011 (AZ: 6 K 257/09):
Vermietet der Steuerpflichtige eine von ihm erworbene Wohnung nach Auslaufen eines übernommenen Mietverhältnisses nur noch zimmerweise mit -- wegen angekündigter Umbaumaßnahmen -- faktisch befristeten Mietverträgen und nutzt er die Wohnung nach der Sanierung ca. 4 Jahre lang selbst, spricht dies für die Aufgabe der Vermietungsabsicht. Die Schaltung von 10 Vermietungsanzeigen in einer Zeitung über den Zeitraum von ca. 6 Monaten ohne Einschaltung eines Maklers reicht als Nachweis einer fortbestehenden Vermietungsabsicht nicht aus.
Nach den Umständen des Einzelfalles gelang es den Eigentümern nicht, das Finanzgericht von einer Einkunftserzielungsabsicht zu überzeugen. Das Urteil ist in DStRE 2012 S. 1044 ff. abgedruckt.